Verlauf
- Eine psychotherapeutische Unterstützung kann jeder auch ohne eine Überweisung durch den Kinder- oder Hausarzt in Anspruch nehmen. Benötigt wird nur die Chipkarte (Quartal) der Krankenkasse. Im Verlauf einer Behandlung ist jedoch eine Kooperation mit den medizinischen Kollegen immer sinnvoll. Ab dem 15. Lebensjahr ist die Beantragung einer Psychotherapie auch ohne die Einwilligung der Bezugsperson möglich.
- Bitte denken Sie immer an Ihre Krankenkarte.
- Bei den privaten Krankenkassen ist das beschriebene Vorgehen ähnlich, jedoch bestehen unterschiedliche Vertragsbedingungen. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Kasse vorab über die entsprechenden Regelungen informieren.
Bei einem ersten gegenseitigen Kennenlernen wird das Problem beschrieben. Hier können weitere Fragen zur Therapie gestellt werden. Das Gespräch wird in der Regel mit Eltern & Kind, manchmal auch einzeln geführt. Wenn gewünscht, werden weitere Sitzungen vereinbahrt.
Zwischen den Therapiestunden werden regelmäßig Elterngespräche durchgeführt, wenn diese vereinbart sind. Die Behandlung verläuft bei jedem Patient individuell und kann bei Bedarf verlängert werden.